Wassersport in Berlin | Klarstellung

Aktuelle Verordnung | Hinweise vom Staatssekretär

In der beigefügten Klarstellung, mit Hinweisen zum Wassersport, geht es insbesondere um Trainingsangebote für Kinder, aber auch die vermehrte Nachfrage zu Übernachtungen auf den Booten und der Sportausübung, unter Beachtung von Schwellenwerten lt. der bundesrechtlichen Neuregelung des § 28b IfSG.

Hier das Schreiben vom 29. April 2021 der Senatsverwaltung: Klarstellung – Wassersport in Berlin – aktuelle Verordnung