G 608 | Sicher in die Saison starten!

Sicherheits- und Funktionsprüfung der Gasanlagen

Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten, Sportbooten und Yachten geprüft werden.

Bei Booten und Yachten liegt die Einhaltung der Prüfperioden in Verantwortung der Bootseigner.

Der Fahrtenausschuss organisiert daher auch in diesem Jahr wieder die Durchführung der Sicherheits- und Funktionsprüfung der Gasanlagen auf den Booten | Termin: Freitag 14. Mai ab 13 Uhr.

Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608), gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot bzw. ihre Yacht und zur Dokumentation, einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten, Sportbooten und Yachten.

Intesessennten tragen sich bitte in die Liste – Aushang an der Tür zur Werft – ein.