2-G Regel in allen Gebäuden

Ab dem 15. Oktober 2021

Liebe Mitglieder,

in Anbetracht, der sich verabschiedenen Saison und der sich weiter nach innen verlagernden Aktivitäten aller Mitglieder, haben wir uns dazu entschlossen, in ALLEN Gebäuden auf dem Gelände des BYC, die 2-G Regel einzuführen.

Somit ist ab dem 15. Oktober 2021, entsprechend der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/), ausschließlich Geimpften und Genesenen Personen der Zugang zu den Gebäuden gestattet.

Ausnahmen

Die Beschränkungen gelten ab einem Alter von 18 Jahren. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell 2-G Angebote nutzen. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gilt bei Nicht-Geimpften oder Nicht-Genesenen die Testpflicht, wobei Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre als ausreichend getestet gelten. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen Zugang erhalten; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist ein negativer Test auf das Coronavirus ist obligatorisch.

Allgemein

Weiterhin gilt es, das Gelände nicht zu betreten, wenn Personen typische Symptome, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, aufweisen.

Euer Vorstand