Saisonstart | Covid-19 Update

Neue Regeln ab heute | 31. März 2021

Auch über das Osterfest müssen die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie fortbestehen. Die Coronavirus-Mutante B 1.1.7 breitet sich aus. Das führt zu stark ansteigenden Infektionszahlen. Daher hat auch das Land Berlin neue Regeln in der Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt, welche wir, im Sinne Aller und des Gemeinwohls, bitten einzuhalten.

Daraus ergeben sich im speziellen für den Berliner Yacht-Club folgende Maßnahmen:

  1. Jeder der das Club-Gelände betritt ist verpflichtet sich in die Anwesenheitsliste einzutragen! Die Aufzeichnungen werden 4 Wochen aufbewahrt, um ein Nachvollziehen von Infektionsketten zu ermöglichen – danach werden die Formulare vernichtet.
  2. Kontakte auf ein Minimum beschränken!
  3. Halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein!
  4. Das individuelle Segeln ist mit Personen des eigenen Haushaltes  sowie eines weiteren Haushaltes erlaubt – jedoch mit maximal 5 Personen insgesamt! Der Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Haushalten muss eingehalten werden!
  5. Um einen besseren Infektionsschutz sicherzustellen, besteht in geschlossenen Räumen grundsätzlich die Pflicht des tragens einer medizinischen oder FFP2-Maske. Tragen Sie eine medizinische oder FFP2 Maske, wenn Sie den Mindestabstand zu Anderen von 1.5m nicht ständig einhalten können. Für Angestellte des BYC, ist in diesen Fällen das Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske verpflichtend.
  6. Verzichten Sie auf den Besuch der Geschäftsstelle, sollte es dennoch nötig sein, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
  7. Umarmungen und Händeschütteln sind untersagt!
  8. Die Clubhäuser bleiben weiterhin geschlossen! Die Toiletten sind jedoch geöffnet. Das Betreten der Bootshalle ist NUR zum Ein- und Auslagern der Boote oder des Segelzubehör – und NUR mit medizinischer oder FFP2 Maske, gestattet.
  9. Für das Kranen von Trailerbooten ist es nötig einen Termin in der Geschäftsstelle zu vereinbaren. Der Kranvorgang wird vom Hafenmeister koordiniert.
  10. Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen das Clubgelände nicht betreten!
  11. Wer nach dem Besuch des BYC positiv auf Covid-19 getestet wird, wird gebeten sich telefonisch in der Geschäftsstelle zu melden.

Detaillierte Informationen finden Sie im BYC-Hygienekonzept.

 

Wir bedanken uns für das Einhalten der Regeln!

Euer Vorstand