Quid observandum!

Der Bußgeldkatalog „Wassersport“ – Diese Regelungen sind zu beachten!

Gerade in den Sommermonaten widmen sich viele Urlauber beim Segeln, Rudern oder Tretbootfahrten dem Wassersport. Um das Unfallrisiko auf den Wasserstraßen zu minimieren, gibt es einige Vorschriften und Regelungen, welche eingehalten werden müssen. Ist dies nicht der Fall, sieht der Bußgeldkatalog verschiedene Sanktionen vor. Welche das sind, klärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. – Isabel Frankenberg 

Unter den Begriff „Wassersport“ fallen in der Regel alle Sportarten die im Wasser stattfinden, so z.B. Motorbootfahren, Kanufahren, Wasserskifahren und jegliche Schwimmstile. Der Bußgeldkatalog „Wassersport“ kommt zumeist jedoch nur dann zum Einsatz, wenn sich der Sportler auf Wasserstraßen oder Gewässern bewegt. Ähnlich wie beim Autofahren handelt es sich hierbei um eine Art Verkehr, weshalb einige Regeln vorherrschen. Werden diese missachtet, muss laut Bußgeldkatalog mit verschiedenen Strafen gerechnet werden. Einen expliziten Bußgeldkatalog für den Wassersport gibt es jedoch nicht.

Stattdessen gilt der allgemeine Bußgeldkatalog für die Schifffahrt auf Wasserstraßen und Gewässern. Von Bedeutung ist, wo Wassersportler ihrem Hobby nachgehen. Unterteilt wird in der Regel in Binnen- und Seeschifffahrt. Zu den wichtigsten Gesetzen bezüglich des Wassersports zählen das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) sowie das Binnenschifffahrtsgesetz, welches die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) enthält.

Aus diesen Gesetzen wird die rechtliche Grundlage für einen Bußgeldkatalog der Schifffahrt und des Wassersports gebildet. Dieser wiederum ermöglicht die Verfolgung und Ahndung von Verstößen. Immer wieder werden die Gesetze aktualisiert und angepasst. Wassersportler werden dann über eine amtliche Bekanntmachung über diese Anpassungen informiert, so dass sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Die Verordnungen definieren alle allgemeinen Verkehrsregeln, die Zuständigkeiten der Behörden und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Voraussetzungen für die Schifffahrt. Daraus ergibt sich der Bußgeldkatalog, welcher ähnlich wie der des Straßenverkehrs ahndet. Hierbei wird auf Verstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sowie unter Drogen- und Alkoholeinfluss oder aber falsche Personensicherung eingegangen. Bei all diesen Zuwiderhandlungen drohen hohe Sanktionen. Wer z.B. die Geschwindigkeit bei der Binnenschifffahrt nicht einhält, muss eine Strafe von 250 bis 1.500 Euro zahlen. 750 bis 2.500 Euro Geldbuße folgen bei der Seeschifffahrt unter Alkoholeinfluss. Ebenso wie bei der Binnenschifffahrt gilt eine Promillegrenze von 0,5. Wer aufgrund dieser oder wegen körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen nicht in der Lage ist, das Wasserfahrzeug sicher zu führen, muss unter Umständen sogar seine Fahrerlaubnis abgeben.

Ebenfalls sanktioniert wird die Missachtung von Schifffahrtsverkehrszeichen, die Verwendung von falschen Schallsignalen, ein ordnungswidriges Überholen. Auch die Vorfahrtsregelung gilt in der Schifffahrt ebenso wie im normalen Straßenverkehr.

Kontrolliert und sanktioniert werden die Vorgaben durch die Wasserschutzpolizei oder die Küstenwache. Ebenso wie im Straßenverkehr führen diese Alkohol- und Drogenkontrollen, Geschwindigkeitsmessungen und Überprüfungen bezüglich der Ladungssicherung durch. Welches Bußgeld verhängt wird, entscheidet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) unter Einbezug des Bußgeldkataloges. Daraufhin wird dem Wassersportler ein Bußgeldbescheid zugestellt, welcher die zu zahlende Geldstrafe, das Vergehen sowie eventuelle Vorstrafen aufzeigt. Ist das Fehlverhalten jedoch nicht eindeutig nachweisbar, kann die GDWS auch darüber entscheiden, ob das Verfahren eingestellt werden soll oder nicht.

Wird das Bußgeld nicht sofort gezahlt, erhalten die Betroffenen eine Woche später eine Zahlungserinnerung. Diese enthält in der Regel eine Vollstreckungsandrohung. Wird das Bußgeld trotz dessen missachtet, kann es auch im Wassersport zu einer Zwangsvollstreckung kommen.

Weitere Informationen zum Thema „Bußgeldkatalog Wassersport“ finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/wassersport/

Isabel Frankenberg