Dritte SARS-CoV-2-InfMaßVerordnung
Ab dem 18. Juni 20201 gilt die angepasste InfMaßVerordnung des Berliner Senats.
Für den BYC ergeben sich dadurch folgende Hygienevorschriften:
- Es gelten weiterhin die Abstandsgebote.
- Private Treffen von höchstens 10 Personen aus max. 5 Haushalten.
- Die Anwesenheitsdokumentation ist weiterhin zu führen (Gelände und Gastronomie).
- Maskenpflicht in allen Gebäuden (entfällt im Restaurant solange am Tisch sitzend).
- Bei Regatten des BYC unterliegen alle Teilnehmenden (auch Trainer und Betreuer) einer Testpflicht.
- Trainingsgruppen in beliebiger Größe können ohne Abstand, aber mit Testpflicht für alle Teilnehmenden (ab dem 15. Lebensjahr) trainieren.
- Die Umkleidekabinen sollten nur so kurz wie möglich und nur zum Umziehen genutzt werden.
- Toiletten & Duschen sind nur einzeln zu betreten, auf ausreichende Lüftung ist zu achten.
Der genaue Wortlaut ist der Dritten SARS-CoV-2-InfMaßVerordnung zu entnehmen